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Display Reperatur 288 EUR !? Kostenvoranschlag 50 EUR??

Das Thema "Display Reperatur 288 EUR !? Kostenvoranschlag 50 EUR??" befindet sich unter Gericom auf Notebook-Forum.info.


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Alt 11.03.2007, 23:19   #1 (permalink)
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Registriert seit: 11.03.2007
Beiträge: 4
Standard Display Reperatur 288 EUR !? Kostenvoranschlag 50 EUR??

RMA 1598397

Hallo ihr Lieben,
durch mehr oder weniger Zufall bin ich hier auf diese Seite gestoßen!
Denn ich habe zur Zeit ein kleines...eher großes Problem.

Vor etwas weniger als 2 Jahren kaufte ich mir das Gericom Bellagio 1330e Notebook bei Media Markt für 499 EUR. Ein super Preis dachte ich erst...
Doch dann fingen die Probleme an.

Erst war es die Festplatte die ihren Geist aufgab.
Dann fiel mir auf, dass die Tastatur ihre Buchstabenaufdrücke verlor...
"Glücklicherweise" fiel in diesem Zuge auch noch die Displaybeleuchtung aus, so dass ich das Notebook nur einmal einschicken musste.
Nach vielem hin und her und X Anrufen wurde mir mein Laptop inklusiver neuer Tastatur, neuer Festplatte und eingebautem Inverter (merke: Display wurde dafür geöffnet) zugeschickt.

Auffällig war am Display, dass eine andere Schraube (von ca 8) verbaut wurde. Ebenso war eine Schraube so locker, dass sie hinausfiel und ich sie darauf hin fest verschrauben musste.
Es ist also klar, dass mein Display bei dem Inverteraustausch geöffnet wurde.

Ebenso spanisch kam mir vor, dass ich direkt nach der Reperatur "variable" Pixelfehler (so nenne ich dies mal) hatte. Und zwar hatte ich rosa oder grüne Pixel im Bild, welche jedoch wieder ordnungsgemäß funktionierten, wenn ich den Laptopdeckel bewegte. Dieses Phänomen hörte jedoch nach wenigen Stunden auf, sodass ich dies vllt auf Kälte durch den Transport oder so bezog.

So lief mein Laptop mehr oder weniger ein gutes halbes Jahr fehlerfrei!
Dann jedoch fingen diese Pixelfehler wieder an. Diesmal jedoch viel stärker... In einer Art von einem ca 2cm breitem Balken verfärbten Sich die Pixel im rechten Bildschirmbereich. Auch dies ging durch Bewegung des Deckels weg. Nach wenigen Tagen waren es jedoch 3 dieser Balken, die immer schwerer "zu beseitigen" waren.
Somit rief ich Gericom an. Schilderte mein Problem und lies mir mündlich zusichern, dass es sich um einen Garantiefall handele. Wortwörtlich sagte man mir mit einem ausländischen (vllt indischem) Akzent: "Das Gerät ist doch nicht älter als 2 Jahre, oder? Nein? Dann wird es auch ein Garantiefall sein."
Der Herr sagte noch, nachdem (!) ich ihn fragte, dass man mich infomiere, falls irgendeine Reperatur kostenpflichtig sein würde. Darauf hin hätte ich die Möglichkeit dieser zuzustimmen oder nicht.

Da mein Laptop also eh an Gericom ging, bemägelte ich gleich auch das fehlerhafte Tochpad, ein klackendes Geräusch, welches sporadisch auftritt und eine wohl lockere Schraube im Gehäuse, welche seit der letzten Reperatur ihr Unwesen in meinem Laptop treibt.

Nun kam der Schock. Anstatt dass es sich bei dem Displayfehler um einen Garantiefall handelt, stellt man mir 288 EUR in Forderung. Sollte ich diese nicht bezahlen, bekomme ich mein Latop auch nicht repariert zurück.
Zudem schreibt man in dem Schreiben, dass ich bei einer Ablehnung der Reperatur einen Kostenvoranschlag von 50 EUR zu zahlen habe, bevor mein Laptop wieder zurückgeschickt wird.

Es wundert mich eins...Wie kann ein Display 288 EUR kosten, wenn der gesamte Laptop nur 499 EUR kostete?!

Zudem...wie kann ein Kostenvoranschlag 50 EUR kosten, wenn dies wohl Pauschalpreise sind...wo somit keinerlei "Nachforschung" betrieben werden muss, damit man die aktuellen Neudisplaypreise herausbekommt?!

Ist es denn legitim das Display einfach aus der Garantie herauszunehmen? Schließlich sind auf dem Laptop 2 Jahre Garantie...warum auf dem Display dann wohl nur 1 Jahr?

Und bin ich gezwungen die 50 EUR zu bezahlen? Auch wenn man mir dies vorher am Telefon nicht sagte? Habe ich nicht das Recht darauf zu bestehen, mein Display reparariert zu bekommen, weil man mir dies mündlich zusicherte?

Es ist ja auch eindeutig, dass es sich um einen Wackelkontakt handelte, sonst wäre der Fehler nicht zu beseitigen gewesen, indem man den Displaydeckel bewegt. Warum muss dann das gesamte Display ausgetauscht werden?
Da steht Gericom doch eindeutig in der Beweispflicht. Ich zweifele ihren Kostenvoranschlag an...deshalb bin ich nicht bereit, weder die horrende Summe von 288 EUR zu zahlen, noch die 50 EUR, falls ich die Reparatur ablehne!

Es kann ja auch gut möglich sein, dass ein damaliger Techniker Mist gebaut hat und der FEhler vllt niemals aufgetreten wäre, wenn dieser vielleicht bei dem Invertertausch nicht etwas falsch gemacht hätte...

Ich bin schließlich nur Student und habe das Geld nun gerade sowas von gar nicht locker.
Gibt es nicht irgendeinen Möglichkeit?!

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn da bin ich mehr als verzweifelt!

Liebe Grüße
Michael
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2007, 05:07   #2 (permalink)
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Benutzerbild von tiusz
 
Registriert seit: 23.01.2005
Beiträge: 424
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geh am besten zur verbraucherzentrale,und laß Dich beraten. (kostet 5 €)
hat bei Mir auch geholfen,konnte nach dem gespräch mit denen,die leute bei Gericom überzeugen,das es besser ist,das gerät kostenlos zu reparieren.
würde das außerdem nur per email klären,damit du im notfall was schriftliches hast.
__________________
Clevo M570A , P-M 1.7 @ 2.261 GHz , 2048 MB , 120GB , GeForce 7900 GTX 512 MB
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Alt 12.03.2007, 13:15   #3 (permalink)
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Registriert seit: 11.03.2007
Beiträge: 4
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Hallo,
ich soll mich an die Verbraucherschutzzentrale wenden? Eigentlich gar keine schlechte Idee...aber mit welchen Mitteln können die Gericom überzeugen, dass es besser wäre, mein Laptop kostenlos zu reparieren?!
Michael
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2007, 13:30   #4 (permalink)
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.03.2007
Beiträge: 4
Standard Garantieverkürzung nicht zulässig!?

Also nun habe ich mich mal telefonisch an die Verbraucherschutzzentrale gewandt.
Dieser teilte mir mit, dass man das Display eines Laptops nicht einfach aus der Garantiezeit von 2 Jahren nehmen kann, da dies gesetzlich geregelt ist.
Es ist also nicht rechtens, dass Gericom nur 1 Jahr Garantie auf das Display gibt.
Nun konfrontierte ich Gericom damit, diese meinten jedoch nur, dass dies "Branchenüblich" wäre und shcon immer so gemacht würde.

Hat jemand Tipps für mich, wie ich weiter verfahren könnte?
mfG
Michael
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2007, 13:52   #5 (permalink)
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Registriert seit: 08.04.2005
Beiträge: 80
Standard

Du solltest dein Anliegen per E-Mail formulieren und mit einer Frist an Gericom senden. Hast du eine Rechtsschutzversicherung?
__________________
Gruß Gobi
Gobi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2007, 14:46   #6 (permalink)
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Registriert seit: 11.03.2007
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Hallo,
ja eine Rechtschutzversicherung habe ich.
Bin auch bereit, diese in Anspruch zu nehmen!
Michael ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2007, 15:56   #7 (permalink)
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Registriert seit: 08.04.2005
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Die gesetzliche Gewährleistung hast du gegenüber dem Verkäufer, vereinbare einen Termin mit deinem Rechtsanwalt und kläre die weitere Vorgehensweise mit ihm ab.
Halte uns aber bitte auf dem Laufenden.

Viel Erfolg, war bei deinem Kauf vielleicht sogar von 24 Monate Garantie die Rede hast du die Unterlagen noch?
__________________
Gruß Gobi
Gobi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.03.2007, 16:07   #8 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Benutzerbild von robotti
 
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 1.635
Standard RE: Garantieverkürzung nicht zulässig!?

Zitat:
Original von Michael
Nun konfrontierte ich Gericom damit, diese meinten jedoch nur, dass dies "Branchenüblich" wäre und shcon immer so gemacht würde.
Das ist ein interessanter Aspekt, da ich dies von vielen anderen Marken auch kenne, dass Display und Akku von der zweijährigen Gesamtgarantie ausgeschlossen sind.
Stimmt schon, dass branchenüblich 1 Jahr Garantie auf Display gewährt wird und auf Akku hat man gar nur 6 Monate Garantie, wie ich mich zu erinnern glaube.
Also bei Acer wird dies ebenso gehandhabt.
Inwiefern dies aber rechtens bzw eben nicht rechtens ist, weiß ich nicht.
__________________
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robotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2007, 09:27   #9 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2005
Beiträge: 206
Standard Gewährleistung / Garantie

Hallo,

so ganz einfach wie die Verbraucherschutzzentrale das erklärt ist der Sachverhalt nicht:

1. Gewährleistung

Diese ist gesetzlich festgeschrieben und beträgt 2 Jahre. Hier ist allerdings folgendes zu beachten: 6 Monate lang liegt die Beweislast, dass der Fehler nicht von Anfang an bestanden hat beim Hersteller/Verkäufer, die restlichen 18 Monate mußt du als Kunde beweisen das der FEhler von Anfang an vorliegt.

2. Garantie

Dies ist eine Freiwillige Leistung des Herstellers und kann nach belieben eingeschränkt werden (ACER zB gibt in Österreich nur 1 Jahr Garantie, Dell nur 90 Tage etc. etc.). Daher ist eine Display Garantie von 12 Monaten rechtens.
Milalan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.03.2007, 10:10   #10 (permalink)
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 02.05.2005
Beiträge: 1.052
Standard

Ich würd mich von nem Anwalt beraten lassen. Könnte es nicht sein, dass die Reparatur die Gewährleistungsfrist verlängert?

Ich streit mich grad mit Mediamarkt wegen Gericom. Wollte mein NB wandeln lassen. Habs nach 11 Monaten zurückgebracht, Gericom wollte es nicht annehmen. Beim zweiten Versuch gings plötzlich. Jetzt wollen sie mir etwas mehr als die Hälfte geben. Obwohl ich das Nb insgesamt nur ca 9 Monate nutzen konnte. Der Rest wars in RMA oder in der Wandlung. Da lob ich mir Dell. Die schicken mir kostenlos ein neues Netzteil, weil am alten ein Paar Drähte rausschauen. Hab auch schon 2 Rucksäcke von denen bekommen
OnkellDae ist offline   Mit Zitat antworten
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